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   BGH, 02.11.1965 - VI ZR 134/64   

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https://dejure.org/1965,726
BGH, 02.11.1965 - VI ZR 134/64 (https://dejure.org/1965,726)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1965 - VI ZR 134/64 (https://dejure.org/1965,726)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1965 - VI ZR 134/64 (https://dejure.org/1965,726)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Zubilligung einer Schrecksekunde bei überraschendem Auftauchen eines Tieres und zur Haftungsabwägung zwischen Betriebsgefahr und Tiergefahr

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Kraftfahrers auf Zubilligung einer Schrecksekunde - Fehlendes Verschulden des Kraftfahrers bei einem plötzlichen Überqueren der Fahrbahn durch einen Hund - Voraussetzungen für die Mithaftung des Kraftfahrers aus dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 833; StVG § 7 § 17; StVO (a.F.) § 1
    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem plötzlich die Fahrbahn überquerenden Hund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1966, 14
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.1961 - VI ZR 89/61

    Haftungsverteilung bei plötzlichem Hineintreten eines Fußgängers in die Fahrbahn

    Auszug aus BGH, 02.11.1965 - VI ZR 134/64
    Dem Kläger ist aber, was das Berufungsgericht außer Betracht gelassen hat, zunächst eine Schrecksekunde zuzubilligen, weil er ohne sein Verschulden durch die von dem Hunde der Beklagten verursachte Gefahr überrascht worden ist (vgl. Senatsurteile vorn 16. Dezember 1953 - VI ZK 87/52 - LM § 1 StVO Nr. 6; vom 24. Februar 1959 - VI ZR 41/58 - VersR 1959, 455; vom 28. November 1961 - VI ZR 89/61 - VersR 1962, 164).
  • BGH, 07.07.1959 - VI ZR 165/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.11.1965 - VI ZR 134/64
    Auch wenn man davon ausgeht, daß es dem Kläger objektiv möglich war, den Unfall durch Abbremsen oder Ausweichen zu vermeiden, so kann es ihm, weil er von der durch den Hund der Beklagten verursachten Gefahr schuldlos überrascht wurde, jedenfalls nicht als Verschulden angerechnet werden, wenn er in verständlicher Bestürzung innerhalb des ihm für eine Reaktion zur Verfügung stehenden Bruchteils einer Sekunde nicht die rechte Maßnahme zur Abwendung des Unfalls ergriffen hat (vgl. Senatsurteile vom 3. Dezember 1957 - VI ZR 251/56 - VersR 1958, 165; 26. Januar 1960 - VI ZR 4/59 - VersR 1960, 328; vom 7. Juli 1959 - VI ZR 165/58 - VersR 1959, 857).
  • BGH, 26.01.1960 - VI ZR 4/59

    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Überholen

    Auszug aus BGH, 02.11.1965 - VI ZR 134/64
    Auch wenn man davon ausgeht, daß es dem Kläger objektiv möglich war, den Unfall durch Abbremsen oder Ausweichen zu vermeiden, so kann es ihm, weil er von der durch den Hund der Beklagten verursachten Gefahr schuldlos überrascht wurde, jedenfalls nicht als Verschulden angerechnet werden, wenn er in verständlicher Bestürzung innerhalb des ihm für eine Reaktion zur Verfügung stehenden Bruchteils einer Sekunde nicht die rechte Maßnahme zur Abwendung des Unfalls ergriffen hat (vgl. Senatsurteile vom 3. Dezember 1957 - VI ZR 251/56 - VersR 1958, 165; 26. Januar 1960 - VI ZR 4/59 - VersR 1960, 328; vom 7. Juli 1959 - VI ZR 165/58 - VersR 1959, 857).
  • BGH, 03.12.1957 - VI ZR 251/56
    Auszug aus BGH, 02.11.1965 - VI ZR 134/64
    Auch wenn man davon ausgeht, daß es dem Kläger objektiv möglich war, den Unfall durch Abbremsen oder Ausweichen zu vermeiden, so kann es ihm, weil er von der durch den Hund der Beklagten verursachten Gefahr schuldlos überrascht wurde, jedenfalls nicht als Verschulden angerechnet werden, wenn er in verständlicher Bestürzung innerhalb des ihm für eine Reaktion zur Verfügung stehenden Bruchteils einer Sekunde nicht die rechte Maßnahme zur Abwendung des Unfalls ergriffen hat (vgl. Senatsurteile vom 3. Dezember 1957 - VI ZR 251/56 - VersR 1958, 165; 26. Januar 1960 - VI ZR 4/59 - VersR 1960, 328; vom 7. Juli 1959 - VI ZR 165/58 - VersR 1959, 857).
  • BGH, 24.02.1959 - VI ZR 41/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.11.1965 - VI ZR 134/64
    Dem Kläger ist aber, was das Berufungsgericht außer Betracht gelassen hat, zunächst eine Schrecksekunde zuzubilligen, weil er ohne sein Verschulden durch die von dem Hunde der Beklagten verursachte Gefahr überrascht worden ist (vgl. Senatsurteile vorn 16. Dezember 1953 - VI ZK 87/52 - LM § 1 StVO Nr. 6; vom 24. Februar 1959 - VI ZR 41/58 - VersR 1959, 455; vom 28. November 1961 - VI ZR 89/61 - VersR 1962, 164).
  • OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 2048/99

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Entgeltfortzahlung und Tierhalterhaftung

    Der tierspezifische Gefahrzusammenhang besteht aber beispielsweise auch dann, wenn der Hund durch freudiges Anspringen einen Menschen zu Fall bringt (BGH, VersR 1983, 393), wenn der frei herumlaufende Bastard-Rüde die reinrassige läufige Hündin deckt (BGHZ 67, 129 = VersR 1976, 1090), wenn der im PKW mitfahrende Diensthund des Polizisten wegen einer die Fahrbahn kreuzenden Katze "ins Steuer springt" und dadurch einen Unfall verursacht (BGH, VersR 1972, 1047), wenn der streunende Hund durch plötzliches Queren der Fahrbahn den Sturz eines Motorradfahrers auslöst (BGH, VersR 1966, 143) oder wenn der in der Gaststube liegende Hund, auf den versehentlich ein Gast tritt, aufspringt, dieser daraufhin ins Wanken gerät und beim Versuch, sich wieder zu fangen, vom Hund unterlaufen und zu Fall gebracht wird (BGH, VersR 1959, 853).
  • KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92

    Zur Haftung des Hundehalters, wenn Hund im innerstädtischen Bereich plötzlich auf

    Mitverursachende Umstände sind vor allem die Betriebsgefahr des beteiligten Fahrzeugs und die von dem Tier ausgehende Gefahr (BGH VersR 1966, 143; Senatsurteil, DAR 1971, 297, 298 = VersR 1971, 941).

    Hinzu kommt aber noch folgendes: Einem sachgemäß und geistesgegenwärtig handelnden Kraftfahrer - also auch dem sogenannten Idealfahrer - ist eine "Schrecksekunde" zuzubilligen, wenn er ohne sein Verschulden durch einen Hund, der innerhalb einer Stadt plötzlich auf die Fahrbahn läuft, überrascht wird (BGH VersR 1966, 143 m.w.N.; Senatsurteil, DAR 1971, 297, 298 = VersR 1971, 941; OLG Saarbrücken VerkMitt 1971, 84).

    Selbst wenn es dem Zeugen objektiv möglich gewesen sein sollte, den Unfall durch Abbremsen zu vermeiden, so kann es ihm, weil er von der durch den Hund der Beklagten verursachten Gefahr schuldlos überrascht wurde, jedenfalls nicht als Verschulden angerechnet werden, wenn er in verständlicher Bestürzung innerhalb des ihm für eine Reaktion zur Verfügung stehenden Bruchteils einer Sekunde nicht die rechte Maßnahme zur Abwendung des Unfalls (Bremsen) ergriffen hat, sondern statt dessen ausgewichen ist bzw. dies versucht hat (vgl. BGH VersR 1958, 165; 1959, 857; 1960, 328; 1966, 143).

  • BGH, 23.09.1986 - VI ZR 136/85

    Nachweis eines unabwendbaren Ereignisses bei einem Wildunfall

    In einem solchen Fall ist dem Kraftfahrer nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats auch im Rahmen der Entlastung nach § 7 Abs. 2 StVG eine falsche Reaktion im ersten Schrecken zuzubilligen (Urteile vom 28. November 1961 - VI ZR 89/61 - VersR 1962, 164, 165; vom 28. April 1964 - VI ZR 40/63 - VersR 1964, 753, 754; vom 2. November 1965 - VI ZR 134/64 - VersR 1966, 143).
  • OLG Zweibrücken, 30.09.2020 - 1 U 9/18

    Mithaftung eines Motorradfahrers bei einem Unfall mit einer Katze

    Dass ihm in dieser Zeit eine andere als die tatsächlich vorgenommene Reaktion - starkes Abbremsen und Einleitung eines Ausweichmanövers nach links - möglich war, geschweige denn von ihm hätte verlangt werden müssen, kann ersichtlich nicht angenommen werden (eingehend dazu bereits BGH, Urteil vom 02.11.1965, Az. VI ZR 134/64, Juris).
  • OLG Köln, 07.07.1993 - 11 U 63/93

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall wegen Bremsens des vorausfahrenden

    Das vom Kläger zitierte Urteil des BGH vom 2. November 1965 (VersR 1966/143) ist nicht einschlägig.
  • OLG Köln, 26.04.1989 - 13 U 247/88

    Schädelhirntrauma 1. Grades; Schädelhirntrauma; Gedecktes Schädelhirntrauma 1.

    In der Entscheidung BGH VersR 1962, 164 hatte ein Fußgänger in einer Entfernung von 8 bis 10 m vor einem mit 42, 5 km/h herannahenden Pkw die Straße überquert; in der Entscheidung BGH VersR 1966, 143 war ein Dackel 11, 5 m vor einem mit 40 km/h herannahenden Motorrad auf die Fahrbahn gelaufen.
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 28/99

    Freiwilligkeit der versuchten Selbsttötung des Versicherungsnehmers -

    Dabei handelt es sich um die sprichwörtliche "Schrecksekunde" (vgl. etwa BGH VersR 1966, 143, m.w.N.; OLG Hamm VersR 1984, 1076).
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